Kärntens Pflegeanwältin startet in neue Funktionsperiode

LH Peter Kaiser und Bettina Irrasch. Foto: LPD/Gleiss
Vor fünf Jahren wurde Bettina Irrasch als Pflegeanwältin des Landes Kärnten bestellt, kürzlich wurde sie per Regierungsbeschluss auch für eine weitere Periode wieder bestellt. Am Donnerstag, ihrem ersten Arbeitstag, überreichte LH Peter Kaiser der Pflegeanwältin offiziell das Dekret des Landes, dass sie rechtlich befähigt, ihren Job auszuüben.
Der Landeshauptmann dankte ihr für die bisherige Arbeit.

„Die bisherige Leistung, die Expertisen und das Engagement waren auch ausschlaggebend für die Wiederbestellung. Gemeinsam mit Empathie und Know How sind sie wesentliche Grundvoraussetzungen für diese Tätigkeit“,

so Kaiser.
Er wünschte Bettina Irrasch weiterhin eine gute Hand und sei offen für alle ihre Anregungen betreffend die Pflege und deren Qualitätsverbesserungen.
Irrasch habe schon bei bzw. nach ihrer Bestellung im Jahr 2019 die Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns gestellt.

„Wir freuen uns, dass sie sich für diese Funktion ein weiteres Mal zur Verfügung stellt“,

sagte Kaiser.
Die Pflegeanwaltschaft nimmt Beschwerden von hilfs- und pflegebedürftigen Personen, ihren Angehörigen oder gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern entgegen und arbeitet an der bestmöglichen Umsetzung der Ziele, die man sich im Bereich der Pflege in Kärnten gesetzt hat. Sprechstunden werden auch außerhalb der Büroräumlichkeiten organisiert, um auch Berufstätigen den Zugang zur Pflegeanwaltschaft zu erleichtern, in gemütlicher Atmosphäre im Rahmen von Stammtischen werden ebenso Informationen weitergegeben und Anregungen aufgenommen.
Kärntens Anwaltschaften sind unabhängig, weisungsfrei und transparent und sind seit 01.07.2023 der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion zugeteilt. Darüber hinaus soll ein neues Kärntner Anwaltenschaft-Gesetz künftig den juristischen Rahmen zielgerichteter regeln und die Ausstattung und den Bestand der Anwaltschaften nachhaltig absichern – die Arbeiten dazu laufen.
Quelle: LPD Kärnten