Bericht zur Lage der slowenischen Volksgruppe wird vorgelegt

In der Sitzung der Kärntner Landesregierung heute, Montag, wird sich das Regierungskollegium mit der Lage der slowenischen Volksgruppe in Kärnten beschäftigen. Eingebracht wird dieser jährliche Bericht, der in der Kärntner Landesverfassung verankert ist, von Landeshauptmann Peter Kaiser.

„Dieser Bericht ist weit mehr als eine Bestandsaufnahme zur Situation der Volksgruppe in Kärnten – er ist ein elementarer Bestandteil einer modernen europäischen Volksgruppenpolitik, die auf einen Dialog auf Augenhöhe setzt“,

betont der Landeshauptmann und verweist darauf, dass Kärnten mit dem regelmäßig stattfindenden Dialogforum eine Vorreiterrolle einnimmt.

„In diesem Forum können – außerhalb von institutionellen Vorgaben – Problem- und Handlungsfelder offen angesprochen und gemeinschaftliche Lösungen erarbeitet werden“,

sagt Kaiser und erinnert, dass durch diesen Austausch das Zusammenleben der beiden Volksgruppen nachhaltig verbessert wurde.
Der vorliegende sechste Bericht zur Lage der slowenischen Volksgruppe der Kärntner Landesregierung an den Kärntner Landtag bezieht sich auf das Kalenderjahr 2022. Neben statistischen Daten beinhaltet er Informationen zur Verwendung der slowenischen Sprache vor Ämtern und Behörden, den topographischen Aufschriften, den Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen, der slowenischen Musikschule/Slovenska Glasbena šola dežele Koroške, der Kultur- und Sportförderung, der regionalen Entwicklung und grenzüberschreitenden Kooperation, der Umwelt und Mobilität, der Gesundheitsförderung und dem Kinderschutz.
Einen zentralen Bestandteil nimmt auch die OGM-Studie zur Situation, Sprachgebrauch und Perspektiven für die slowenische Volksgruppe in Kärnten/Koroška ein. Der Landeshauptmann verweist bezugnehmend auf die Studie auf erfolgreich gesetzte Meilensteine zum Erhalt der slowenischen Sprache, wie z.B. 2022 die erstmalige Verankerung der Volksgruppensprache Slowenisch in der Art 15a B-VG Bund-Ländervereinbarung zur Elementarpädagogik, die nun auch die Förderung von Volksgruppensprachen in elementaren Bildungseinrichtungen ermöglicht.

„Darauf basierend hat das Land auch das Kärntner Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz ergänzt, das nun auch erstmals u.a. die Förderung der Mehrsprachigkeit und die Förderung der Sprache der slowenischen Volksgruppe als Aufgabe definiert“,

so Kaiser.
Der Bericht wird in deutscher Sprache sowie in slowenischsprachiger Übersetzung vorgelegt und wird unter www.ktn.gv.at/volksgruppen abrufbar sein.
Quelle: LPD Kärnten