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"Wir kommen dem Ziel wieder ein Stück näher: Kärnten zum kinderfreundlichsten Land Europas machen. #kinderstipendium"

"Mit dem Kinder-Stipendium geben wir allen Familien die Möglichkeit, dass ihre Kinder eine hochqualitative und leistbare Einrichtung besuchen können." #kinderstipendium

Kärnten setzt einen weiteren Schritt Richtung Kinder- und familienfreundlichste Region Europas! Mit dem Start des Kindergartenjahres 2022/23, werden 100% der durchschnittlich vorgeschriebenen Elternbeiträge refundiert. Das Kinderstipendium 12 Mal jährlich ausbezahlt. Dafür ist kein Antrag nötig – das Kinderstipendium wird automatisch angerechnet, die Vorschreibungen um den jeweiligen Betrag reduziert.

2 Peter mit Kind hochgestellt

Wir machen Kärnten zur kinder- und familienfreundlichsten Region Europas!

Ki-Was? Sie haben Fragen zum Kärntner Kinderstipendium? Wir haben die Antworten!

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Roadmap

Der Weg Kärntens zur kinder- und familienfreundlichsten Region Europas

Betriebstagesstätten

Eine der ersten Maßnahmen, die diesbezüglich gesetzt wurden, betraf die Verordnung bzw. die Fördervereinbarung für Betriebstagesstätten.
Damit wurde einem dringenden Wunsch der Wirtschaft Rechnung getragen.
Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet die arbeitsplatznahe Betreuung ihrer Kinder ein großes Stück mehr Lebensqualität, fällt doch die Hektik des täglichen Ablieferns und Abholens in oft weit entfernten Einrichtungen weg.

VideoJuni 2018

Wiedereinführung Valorisierung

Eine große Erleichterung für Träger bzw. Betreiber von elementarpädagogischen Einrichtungen hat die Wiedereinführung der Valorisierung rückwirkend mit 1. Jänner 2018 dargestellt. Die Valorisierung musste ja zur Bewältigung der HETA-Krise für zwei Jahre ausgesetzt werden. In diesem Zusammenhang sei noch einmal allen Trägern und Betreibern für die Mithilfe beim finanziellen Gesundungsprozess Kärntens recht herzlich gedankt.

August 2018

Erste Etappe Kinderstipendium

Mit Beginn des Kinderbildungs- und-betreuungsjahres 2018/2019 wurde der erste Schritt zur beitragsfreien Kinderbetreuung gesetzt. In dieser ersten Etappe wurde die Hälfte des durchschnittlichen Elternbeitrages für elementare Bildungseinrichtungen sowie für Tagesmütter und Tagesväter vom Land gefördert. Die Förderauszahlung erfolgt an die Rechtsträger der jeweiligen Einrichtungen, welche diese den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei den von ihnen vorgeschriebenen Elternbeiträgen monatlich in Abzug bringen.
Die finanzielle Entlastung für die Eltern und Erziehungsberechtigten war bereits in dieser ersten Etappe enorm. Für den halbtägigen Besuch im Kindergarten betrug die Ersparnis € 473,-, für den ganztägigen Besuch gar € 693,-. Noch stärker war die Entlastung bei den Kindertagesstätten. Hier betrug sie für den halbtägigen Besuch € 770,- und für den ganztägigen Besuch € 1.155,-. Die Betreuung bei Tagesmüttern wurde mit € 473,- gefördert.

VideoSeptember 2018

Zweite Etappe Kinderstipendium

Ein Jahr später, im Jahr 2019/2020, wurde das Kinderstipendium von 50% auf 66% der durchschnittlich in Kärnten eingehobenen Elternbeiträge angehoben. Die finanzielle Entlastung der Eltern und Erziehungsberechtigten erhöhte sich dadurch für den halbtägigen Besuch des Kindergartens von € 473,- auf € 616,-, für den ganztägigen Besuch von bisher € 693,- auf € 913,-. Die Förderung für die halbtägige Betreuung in einer Kindertagesstätte wurde nun auf € 1.012,- statt € 770,- erhöht und für den ganztägigen Besuch von € 1.155,- auf € 1.507,-. Die Betreuung bei Tagesmüttern wurde ab Herbst 2019 statt wie bisher mit € 473,- nun mit € 616,- gefördert!

VideoSeptember 2019

Kinderstipendium wird 12x ausbezahlt

Der Sommer 2020 war geprägt von der Corona-Pandemie. Viele Eltern und Erziehungsberechtigte waren durch Homeoffice, Kurzarbeit und verbrauchtem Urlaub mit den Kräften am Ende und haben für die Sommermonate für ihre Kinder eine Betreuungsmöglichkeit gesucht.
Das Land Kärnten hat schnell reagiert und an die Träger und Betreiber der elementarpädagogischen Einrichtungen appelliert, die elementarpädagogischen Einrichtungen über den Sommer geöffnet zu halten.
Im Gegenzug hat sich das Land Kärnten bereit erklärt, das Kinderstipendium 12 x statt wie bisher nur 11 x auszuzahlen.

Mit dem Kinderstipendium-Rechner können Sie selbst ihre Ersparnis berechnen.

VIDEOSeptember 2021

Novelle K-KBBG

K-KBBG (Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz)

Im Kindergartenjahr 2021/2022 soll weiterhin die Höhe des Kinderstipendiums in Form einer Kostenübernahme von 66% für den Zeitraum September 2021 bis inklusive August 2022 erfolgen, allerdings auf Basis der im Juni 2020 kärntenweit erhobenen durchschnittlichen Elternbeiträge unter Berücksichtigung einer 4%-Erhöhung im September 2020.
Die neuen Förderbeträge ab September 2021:

Kindertagesstätte halbtags € 103,- (jährliche Ersparnis € 1.236,-)
Kindertagesstätte ganztags € 157,- (€ 1.884,-)

Kindergarten halbtags € 70,- (jährliche Ersparnis € 840,-)
Kindergarten ganztags € 96,- (€ 1.152)

Weiters erfolgt eine Anpassung der Förderung für Tages- und Betriebstagesmütter von derzeit € 0,66,- auf € 0,70,- pro Betreuungsstunde.

September 2021

100% für Kärntens Kinder und Familien

Ab 1. September 2022 werden die durchschnittlichen Kosten für einen Kinderbildungs- und betreuungsplatz zu 100 % vom Land Kärnten übernommen werden. Durch das Kärntner 100% Kinderstipendium profitieren 18.000 Kinder bzw. ihre Eltern von dieser gravierenden und vor allem nachhaltigen Entlastung. Für 10.000 Kinder wird der Betreuungsplatz völlig kostenlos sein (außer Essensbeitrag), für rund 8.000 Kinder, deren Kindergartenplatz jetzt schon teurer ist als der Durchschnitt, werden die Eltern nur mehr die Kosten über dem Durchschnitt tragen. Aber auch hier werden wir weitere Maßnahmen setzen, um diese, vorrangig von privaten Betreibern angebotenen Kindergartenplätze, kostenfrei zu stellen.

Ebenso wird für die Betreuung bei Tageseltern das Kinderstipendium von 70 Cent auf 1,50 Euro verdoppelt!

Ersparnis ansehenSeptember 2022

Was wir weiter vorhaben

• Sukzessive Reduzierung der Gruppengröße in Kindergärten
- im Endausbau von 25 auf 20 Kinder

• Steigerung der Attraktivität des Berufes des/der Elementarpädagog/en/in durch Angleichung des Lohnniveaus

Idee: Die unterschiedliche Entlohnung, vor allem bei Kleinkinderzieher/innen
wird vereinheitlicht und an das Lohnniveau des K-GMG (Kärntner
GemeindemitarbeiterInnen Gesetz) oder des SWÖ angehoben.

• Urlaubsrecht für Kinder gesetzlich verankern
- Kinder haben Anspruch auf 5 Wochen betreuungsfreie Zeit

• Ausbau/Stärkung inklusiver Angebote für Kinder mit besonderen Teilhabevoraussetzungen

• Forcierung der Mehrsprachigkeit in elementarpädagogischen Einrichtungen
- Konzepte liegen teilweise schon vor – Umsetzung im zweisprachigen Bereich bereits angelaufen

• Neuaufstellung der Förderstruktur
Ein neues, modernes K-KBBG braucht ein zeitgemäßes Fördersystem
Überlegung: Umstieg von Gruppenförderung auf Personalkostenförderung bzw. Einführung eines Mischsystems

• Vehemente Forderung nach Einführung eines 2. verpflichtenden Kindergartenjahres bundesweit• Gerechte Finanzierung zwischen Bund (2. KG-Jahr), Land und Gemeinden und zwischen Gemeinden untereinander (IKZ-Modelle)

Ab 2023

FAQ´s

Frequently Asked Questions – häufig gestellte Fragen

Mit dem Kärntner Kinderstipendium (KiStip) sorgen die SPÖ Kärnten und Landeshauptmann Peter Kaiser für eine massive finanzielle Entlastung der Eltern in Kärnten. Jedem Kind sollen die gleichen Bildungschancen gewahrt werden, unabhängig von der Höhe des Einkommens seiner Eltern. Mehr als 16.000 Kinder in ganz Kärnten profitieren jetzt schon von der Einführung des Kinderstipendiums.

Das Kärntner Kinderstipendium muss nicht beantragt werden. Es wird direkt zwischen dem Land Kärnten und den Betreuungseinrichtungen abgerechnet. Den Eltern wird der, um die Kostenübernahme des Landes verringerte, Betrag vorgeschrieben. Es entsteht daher kein zusätzlicher Aufwand.

  • Krippe und Kindertagesstätte (0 – 3 Jahre)
  • Kindergarten (von 3 bis 5 Jahren)
  • Tagesmütter/Tagesväter

Gefördert ab Herbst 2018:

Wir reduzieren den Beitrag der Eltern(exkl. Essenskosten) in den Kinderbetreuungseinrichtungen um die Hälfte des Durchschnittswertes.*
* Tagesmütter/-väter € 0,50/Std. – 2018/19

Gefördert ab Herbst 2019:

Wir reduzieren den Beitrag der Eltern (exkl. Essenskosten) in den Kinderbetreuungseinrichtungen um 66% des Durchschnittswertes.*
* Tagesmütter/-väter € 0,66/Std. – 2019/20

Gefördert ab Herbst 2021:

Kindertagesstätte halbtags € 103,- (jährliche Ersparnis € 1.236,-)
Kindertagesstätte ganztags € 157,- (€ 1.884,-)

Kindergarten halbtags € 70,- (jährliche Ersparnis € 840,-)
Kindergarten ganztags € 96,- (€ 1.152)

Weiters erfolgt eine Anpassung der Förderung für Tages- und Betriebstagesmütter von derzeit € 0,66,- auf € 0,70,- pro Betreuungsstunde.

Gefördert ab Herbst 2022 werden 100% der durchschnittlichen Beitragskosten, das bedeutet:

Kindergarten halbtags € 108 pro Monat, Ersparnis € 1.296 pro Jahr
Kindergarten ganztags € 147 pro Monat, Ersparnis € 1.764 pro Jahr
 
Kindertagesstätte halbtags, – Kinderkrippe € 162 pro Monat, Ersparnis € 1.944 pro Jahr
Kindertagesstätte ganztags, – Kinderkrippe € 247 pro Jahr, Ersparnis € 2.964 pro Jahr

Haben Sie gewusst, dass in Kärnten die monatlichen Kosten für den Besuch eines Kindergarten zwischen € 85 und € 460 liegen?

Um es so fair wie möglichzu machen, haben wir die durchschnittlichen Kosten der verschiedenen Betreuungseinrichtungen zur Berechnung herangezogen und den durchschnittlichen Beitrag der Elternin Kärnten berechnet.

Der Essensbeitrag wird weiterhin von den Eltern zur Gänze entrichtet und wird bei den Berechnungen immer vorab abgezogen.

Die Durchschnittswerte – jeweils ohne Essensbeitrag – monatlich je Betreuungseinrichtung belaufen sich in Kärnten auf:

Krippe und Kindertagesstätte für 0- bis 3-Jährige:
Halbtags 20-35 Wochenstunden: € 156
Ganztags mehr als 35 Wochenstunden: € 237
Kindergarten und alterserweiterte Einrichtung für 3- und 4-Jährige:
Halbtags 20-35 Wochenstunden: € 106
Ganztags mehr als 35 Wochenstunden: € 145
Kinder im verpflichteten letzten Kindergartenjahr für 5-Jährige:
Halbtags 20-35 Wochenstunden: € 85 zahlt bereits der Bund
Ganztags mehr als 35 Wochenstunden: Aufzahlung € 42

Bereits jetzt wird seitens des Landes Kärnten die Betreuung durch die AVS-Tagesmütter/-väter stark gefördert; zukünftig ab Herbst 2022 wird jedes Kind zusätzlich mit € 1,50 pro Betreuungsstunde bei einem Besuch von mind. 60 Stunden pro Monat unterstützt.

Das Kinderstipendium gilt sowohl für private als auch für öffentliche Betreuungsplätze welche die erforderlichen Standards erfüllen. Näheres hierzu unter gesetzliche Grundlagen und Begriffe. (siehe ganz unten)

Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (K-KBBG):
Die gesetzliche Grundlage für das Kärntner Kinderstipendium bildet das K-KBBG.
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen:
Elementare Bildungseinrichtungen, welche lt. Kärntner Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz (K-KBBG) seitens der Kärntner Landesregierung bewilligt wurden und Kinder zwischen dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt zur Bildung und Betreuung aufnehmen.
Tagesmütter/Tagesväter:
lt. K-KBBG persönlich und fachlich geeignete Personen, welche den gesetzlichen Bestimmungen betreffend der Ausbildung und des Raumprogrammes entsprechen und seitens des Landes bewilligt wurden.
Träger/Rechtsträger:
Natürliche oder juristische Personen, welche dem § 4 des Kärntner Kinderbildungs- und betreuungsgesetz entsprechen und elementare Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen führen bzw. betreiben. Dies können Gemeinden oder private Einrichtungen sein.
Elternbeiträge: Die monatlich von Eltern oder Erziehungsberechtigten von den Rechtsträgern der jeweiligen Institutionen erhobenen Tarife für den Besuch eines Kindes in einer elementaren Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtung. Die Tarife werden von den Trägern mit Verordnung festgesetzt. Verpflegungskosten und Kosten für spezifische Angebote gelten nicht als Elternbeiträge und sind von der Förderung ausgenommen.

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