Schutz der Kärntner Seen – gesetzliche Änderungen gehen in Begutachtung

Hannes Krainz
Das Volksbegehren zum Schutz der Kärntner Seen hat nun weitere Schritte nach sich gezogen. Heute präsentierten LH Peter Kaiser, LR Martin Gruber und LR Daniel Fellner die Sammel-Gesetzesnovelle, die ausgearbeitet vorliegt und nun in die entsprechende vierwöchige Begutachtung geht, in die laut Kaiser auch die Initiatoren des Seen-Volksbegehrens eingebunden sind.

„Wir haben das Seenvolksbegehren ernst genommen und mittels Sammelnovelle werden drei Gesetze geändert, um die Kärntner Seen in Zukunft für die Bevölkerung zu schützen und öffentliche Seegrundstücke zugänglich zu erhalten“,

betonten Kaiser, Fellner und Gruber in der Pressekonferenz.
Demnach werde die Landesverfassung geändert, um den Zugang der Allgemeinheit zu Bergen, Seen und Flüssen sowie sonstigen Naturschönheiten in der Kärntner Landesverfassung zu verankern und sei laut Kaiser dies der

„stärkst mögliche Ausdruck, um ein Bekenntnis zum Erhalt der Natur in Kärnten abzulegen und auch für alle, die Verantwortung für den Erhalt tragen, wie beispielsweise Gemeinden, in deren Hoheit die Widmungen liegen“.

Es werde weiters das Gesetz der Kärntner Beteiligungsverwaltung geändert. Die Zuständigkeit der Beteiligungsverwaltung liegt bei LR Martin Gruber. „Als Beteiligungsreferent habe ich von Anfang an klargestellt, mit mir wird kein weiterer Quadratmeter Seegrund verkauft, denn wir müssen die Seen für nächste Generationen schützen. Dass soll nun auch im KBV-Gesetz verankert werden und damit der Bevölkerung die Sicherheit geben, dass Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden“, sagte Gruber. Das bedeutet, dass ein gesetzliches Sicherheitsnetz eingebaut wird und die Landesregierung bei Seegrundstücken der KBV das letzte Wort hat. Auch bei Ausschreibungen für zukünftige Verpachtungen von Seegrundstücken sei es ein zentraler Aspekt, dass der öffentliche Seezugang erhalten bleiben muss. „Zugang und Blick auf die Seen werden für die Bevölkerung geschützt, das ist unsere Aufgabe als Landesregierung“, so Gruber, der betonte, man werde deshalb auch die gemeinsame Initiative „Freie Seezugänge“, konsequent weiterführen, um diesem Anliegen der Kärntnerinnen und Kärntner zu entsprechen. Kaiser verwies in diesem Zusammenhang auf bereits 24 öffentliche Seezugänge, die das Land gesichert habe, weitere würden laut Kaiser demnächst folgen.
Als dritte Maßnahme werde laut Kaiser das Motorbootabgabengesetz geändert, die Abgabe, rund 2,3 Mio. Euro im letzten Jahr, werde einem klaren Zweck zugeführt.

„Die Mittel dürfen nur mehr für die Attraktivierung oder einen Ankauf von Seegrundstücken verwendet werden“,

erläutert Kaiser. Zudem werden laut Kaiser alle Seegrundstücke der öffentlichen Hand ins KAGIS aufgenommen und sichtbar gemacht.
LR Daniel Fellner hob vor allem die Initiatoren des Seenvolksbegehrens hervor und dankte allen Kärntnerinnen und Kärntnern, dass sie dieses Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt haben.

„Sie haben damit etwas bewegt, sie haben eine Veränderung herbeigeführt“,

so Fellner zur Wichtigkeit eines Volksbegehrens. So sei auch beim neuen Raumordnungsgesetz auf Seezugänge sowie den Erhalt der öffentlichen Zugangsmöglichkeiten größter Wert gelegt worden.

„Wir müssen uns schützend vor die Seen stellen, das muss in Zukunft auch für die Berge gelten. Wenn dafür weitere Gesetze zu ändern sind, werden wir das tun“,

so Fellner, der auch auf eine laufende Studie zum Wörthersee hinwies.

„Ja, der See hat Trinkwasserqualität, aber wie schaut die Gesamtsituation aus, Bebauung, Wasserökologie, Nutzung usw. Wir müssen das ganze Bild betrachten und entsprechend handeln. Was dem See sicher nicht gut tut, ist eine weitere Verbauung“,

erklärte Fellner.
Nach der nun vierwöchigen Begutachtung, wird die Sammelnovelle in der Regierung sowie im Kärntner Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.