Land Kärnten schreibt Menschenrechtspreis aus

In Würdigung besonders herausragender Leistungen für die Menschenrechtsarbeit mit Kärnten-Bezug wird auch dieses Jahr vom Land Kärnten der mit 10.000 Euro dotierte Kärntner Menschenrechtspreis vergeben.

„Im Sinne der Enkelverantwortung hat sich das Land Kärnten verpflichtet, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgeschrieben 17 UN-Nachhaltigkeitsziele umzusetzen und bereits jetzt vorausschauende Weichenstellungen zu setzten, die über den schonenden Umgang mit Ressourcen hinausreichen und das solidarische Zusammenleben in Kärnten fördern. Daran orientiert sich auch der Kärntner Menschenrechtspreis“,

sagt LH Peter Kaiser.
Der Kärntner Menschenrechtspreis, der 1993 auf Initiative von Peter Kaiser und mit Beschluss des Kärntner Landtages ins Leben gerufen wurde, soll Leistungen anerkennen, die von Kärntnerinnen und Kärntnern erbracht oder in Kärnten umgesetzt werden.

„Mit dem Preis sollen Menschen ausgezeichnet und ins öffentliche Rampenlicht gestellt werden, die mit ihrem Engagement einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung unserer solidarischen Gesellschaft und zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Der Preis ist ein Signal dafür, dass Werte wie Hilfsbereitschaft, Respekt, Solidarität und wirkliche Nächstenliebe alle ethischen, sozialen oder politischen Hürden überwinden. Die Ausgezeichneten sind Vorbilder, die uns alle daran erinnern, dass sich die wahre Stärke einer modernen und starken Gesellschaft dadurch manifestiert, indem wir niemandem alleine lassen“,

betont Kaiser.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine vierköpfige Fachjury, die sich aus je einem Mitglied von Amnesty International Österreich, der Kärntner Juristischen Gesellschaft, der Kärntner Hochschulkonferenz und der Ökumenischen Kontaktkommission in Kärnten zusammensetzt.
Im Jahr 2022 werden Einreichungen von Menschenrechtsarbeit in Verbindung mit folgenden UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) berücksichtigt:
  • Hochwertige Bildung (SDG 4)
  • Geschlechtergleichstellung (SDG 5)
  • Weniger Ungleichheiten (SDG 10)
  • Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen (SDG 16)
Weitere Informationen zu den UN-Nachhaltigkeitszielen sind HIER zu finden.
Vorschlagsberechtigt sind neben den Dienststellen des Bundes und des Landes die Gemeinden, Interessenvertretungen sowie natürliche oder juristische Personen oder sonstige Gemeinschaften. Voraussetzung für die Preisvergabe ist ein persönlicher oder ein sachlicher Bezug der Preisträgerin/des Preisträgers zu Kärnten. Die feierliche Preisvergabe findet jährlich aus Anlass des Tages der Menschenrechte im Dezember statt.
Für die Einreichung werden folgende Angaben erbeten:
  • Hinweise zur einreichenden Person/Institution: Name und Adresse
  • Hinweise zur nominierten Person oder Organisation: Name und Adresse
  • Nachweis, auf welche/s der UN-Nachhaltigkeitsziele sich die Einreichung bezieht
  • Kurzbeschreibung der Initiative bzw. der erbrachten Menschenrechtsarbeit
  • Nachweis des Kärnten Bezuges
  • Begründung der Preiswürdigkeit
Allfällige Zusatzinformationen (detaillierte Biografien, Projektbeschreibungen etc.) können als Anlagen zum Nominierungsschreiben übermittelt werden.
Die Unterlagen für die Nominierung sind an folgende Adresse zu richten: Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 1 – Landesamtsdirektion Kennwort: Menschenrechtspreis Arnulfplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee. Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2022